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   LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 8 B 458/09 R ER   

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https://dejure.org/2009,11155
LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 8 B 458/09 R ER (https://dejure.org/2009,11155)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.2009 - L 8 B 458/09 R ER (https://dejure.org/2009,11155)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 2009 - L 8 B 458/09 R ER (https://dejure.org/2009,11155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Weiterbildung bzw. Qualifizierung im Bereich der Programmierung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei erheblicher Gefährdung oder Minderung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren als gleichzeitige Klagerhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 8 B 458/09
    Leitet bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe der erst angegangene Leistungsträger den Antrag nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 14 Abs. 1 SGB IX nicht unverzüglich an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiter, hat er Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in dieser Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 m. w. N.; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R ; Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 8 B 458/09
    Leitet bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe der erst angegangene Leistungsträger den Antrag nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 14 Abs. 1 SGB IX nicht unverzüglich an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiter, hat er Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in dieser Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 m. w. N.; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R ; Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 8 B 458/09
    Leitet bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe der erst angegangene Leistungsträger den Antrag nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 14 Abs. 1 SGB IX nicht unverzüglich an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiter, hat er Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in dieser Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 m. w. N.; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R ; Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2012 - L 11 AS 809/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Umdeutbarkeit eines

    Ein solcher ausdrücklich und ausschließlich als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b SGG bezeichneter Schriftsatz kann nicht gleichzeitig als Klage angesehen werden (so im Ergebnis ebenfalls: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - L 13 AS 51/10 B ER; wohl auch: Beschluss vom 10. Dezember 2010 - L 15 AS 256/10 B ER; anderer Auffassung: Hölzer, info also 2010, 99, 101; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER ; auf den Einzelfall abstellend: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2009 - L 8 B 458/09 R ER m.w.N.).
  • LSG Hessen, 13.02.2014 - L 6 AS 10/14
    Soweit in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung innerhalb der einmonatigen Klagefrist gleichzeitig eine Klage gesehen werden kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 25. November 2009, L 8 B 458/09 B ER), kommt dies vorliegend nicht zum Tragen, weil der Eilantrag vom 18. November 2013 am 21. November 2013 bei dem Sozialgericht eingegangen und dieser damit vor Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides vom 28. November 2013 gestellt worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 15 AS 187/17
    Nach diesen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anwaltlich nicht vertreten war, ist in ihrem am 2. August 2013 bei dem SG Bremen eingegangenen Schreiben, dem der Widerspruchsbescheid vom 18. Juli 2013 als Anlage beigefügt war, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte gewisse juristische Grundkenntnisse gehabt haben mag, neben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Erhebung einer Klage gegen den Bescheid vom 28. Mai 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juli 2013 zu sehen (vgl. auch zur Auslegung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Klage: Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2009 - L 8 B 458/09 R ER - Föllmer, a.a.O, § 90 Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2012 - L 11 AS 1335/12
    Dies würde auch dann gelten, wenn der Eilantrag der Antragstellerin - wie ebenfalls in diesem Schriftsatz geltend gemacht - gleichzeitig als Klage angesehen werden würde (vgl. allerdings zu den rechtlichen Bedenken gegen die Auslegung eines Eilantrags als gleichzeitige Klage: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - L 13 AS 51/10 B ER; Beschluss vom 13. Januar 2012 - L 11 AS 809/11 B ER; wohl auch: Beschluss vom 10. Dezember 2010 - L 15 AS 256/10 B ER; anderer Auffassung: Hölzer, info also 2010, 99, 101; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER (zur Auslegung eines Eilantrags als Widerspruch); auf den Einzelfall abstellend: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2009 - L 8 B 458/09 R ER m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 15 AS 252/15
    Zwar kann auch in einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist des § 84 Abs. 1 SGG gleichzeitig ein Widerspruch gesehen werden, sofern der Antrag in entsprechender Anwendung des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch einer diesbezüglichen Auslegung zugängig ist (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. November 2009 - L 8 B 458/09 R ER).
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